Compliance

 

Compliance Grundsätze für den Export


 

Grundsätzliches

MLW intermed Handels- und Consultinggesellschaft für Erzeugnisse und Ausrüstungen des Gesundheits- und Bildungswesens mbH (MLW) legt großen Wert darauf, in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Export und Handel einzuhalten. Hierzu gehören Gesetze und Bestimmungen, die Handelsembargos und wirtschaftliche Sanktionen, Exportkontrollen, Anti-Korruption, Frachtsicherheit und Freihandelsabkommen betreffen. Bei grenzüberschreitenden Geschäften müssen alle Mitarbeiter von MLW mit diesen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Handelsrichtlinien, Standards und Verfahren von MLW vertraut sein und diese einhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind sehr komplex und unterliegen häufigen Änderungen. Die Mitarbeiter sind angehalten, den MLW Compliance Officer einzubinden, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Sollten die Richtlinien von MLW mit lokalen Gesetzen in Widerspruch stehen, müssen die Mitarbeiter sich stets an das Gesetz halten.

 

Zweck

MLW ist international tätig. Exporte von MLW finden häufig in mehrere Länder statt. Diese Grundsätze helfen dabei, sicherzustellen, dass MLW die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Export und Handel im grenzüberschreitenden Verkehr einhält. Diese Grundsätze gelten weltweit für alle Mitarbeiter.

Zusätzliche Hinweise:

  • Anti-Korruptions-Bestimmungen untersagen jede Art von Bestechung. Mitarbeiter von MLW dürfen keinerlei Bestechungsgelder, Schmiergelder, korrupte Zahlungen, Beschleunigungszahlungen oder unangemessene Geschenke an Regierungsbeamte oder juristische Personen vergeben, diese anbieten oder von besagten Personen annehmen, ungeachtet der lokalen Geschäftspraktiken oder Gewohnheiten. MLW erkennt die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung v. 30.07.2004 an und erklärt diese für verbindlich, soweit nicht die Organisationsstruktur von MLW als GmbH entgegensteht. Die Richtlinie findet sich hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30072004_O4634140151.htm.
  • Mitarbeiter sollten sich darüber im Klaren sein, dass die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen von Land zu Land variieren können. Mitarbeiter in diesem Sinne sind die Mitarbeiter, die am Außenhandel mitwirken.
  • Diese Grundsätze von MLW berücksichtigen zahlreiche Gesetze und Bestimmungen vieler Länder sowie die Management-Strategien, die Organisationsstruktur und vor allem die Werte von MLW. Dies führt oftmals dazu, dass die Richtlinien von MLW einen höheren Standard festlegen als von einem bestimmten Gesetz gefordert wird. Es wird dann von den Mitarbeitern erwartet, die Richtlinien von MLW als Leitlinie für ihr Verhalten einzuhalten.

 

Konsequenzen bei Fehlverhalten

Das Nichteinhalten von gesetzlichen Bestimmungen zu Export und Handel kann straf- und zivilrechtliche Folgen für MLW und ggf. für einzelne Mitarbeiter haben, erhebliche Betriebsstörungen nach sich ziehen und den Ruf von MLW schädigen. Verstöße gegen den Code of Conduct von MLW können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.